Die niedersächsische Landesregierung hat ihre neue Corona-Verordnung zum Wochenende noch einmal angepasst. Dadurch ändert sich auch das Verfahren, ab wann Lockerungen beim Besuch von Schulen möglich sind. Im Landkreis Leer wird es in diesen Bereichen deshalb zunächst keine weiteren Lockerungen geben.

Im Kreisgebiet gelten ab Montag folgende Regelungen:

Die Schulen dürfen nur von den Schülerinnen und Schülern besucht werden, die auch in den vergangenen Wochen in den Schulen unterrichtet werden durften.

Alle anderen Jahrgänge müssen zunächst weiterhin von zu Hause aus lernen.

Da im Landkreis Leer am 12., 13. und 14. März der Inzidenzwert von 100 überschritten worden ist, bleiben die Beschränkungen beim Schulbesuch zunächst bestehen – und zwar so lange, bis der Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird und diese Unterschreitung nach Einschätzung des Landkreises Leer von Dauer ist. Erst dann kann der Landkreis durch eine Allgemeinverfügung erklären, ab wann der Schulbesuch wieder zulässig ist.